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VGH Bayern, 31.03.1999 - 7 ZE 99.12 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 30.08.2006 - 7 CE 06.2068 Dem Gericht ist lediglich hinsichtlich der Schulorganisation und der Personalbewirtschaftung verwehrt, sein Ermessen an die Stelle des Ermessens der Schulaufsichtsbehörde zu setzen (vgl. BayVGH vom 22.10.1979 BayVBl 1980, 244/245; vom 7.12.1992 NVwZ-RR 1993, 355/356; vom 31.3.1999 Az. 7 ZE 99.12).
Im Bereich der Schulorganisation werden die Grundrechte der Schüler (Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 101 BV) und Eltern (Art. 6 Abs. 2 GG; Art. 126 Abs. 1 BV) nämlich durch die staatliche Schulaufsicht (Art. 7 Abs. 1 GG; Art. 130 BV) begrenzt; die organisatorische Gliederung der Schule gehört grundsätzlich in den der elterlichen Bestimmung entzogenen staatlichen Gestaltungsbereich (vgl. BayVGH vom 22.10.1979 BayVBl 1980, 244/245; vom 10.11.1981 BayVBl 1982, 211/212; vom 7.12.1992 NVwZ-RR 1993, 355/356; vom 31.3.1999 Az. 7 ZE 99.12 jeweils m.w.N.).
- VGH Bayern, 10.09.2013 - 7 CS 13.1880
Bildung von Eingangsklassen von Grundschulen nur an einem von zwei Schulorten …
Es handelt sich um schulorganisatorische Maßnahmen, die die subjektiv öffentlichen Rechte der Betroffenen nicht berühren (BayVGH, B.v. 31.3.1999 - 7 ZE 99.12 - juris, Rn. 8;… Kopp/Ramsauer a.a.O. Rn. 140, wo ausgeführt wird, dass die Umsetzung im Zuge der Auflösung einer Parallelklasse anders als die Versetzung eines Schülers im Zuge einer Ordnungsmaßnahme mit Strafcharakter keine rechtliche Außenwirkung und damit keine Verwaltungsaktsqualität hat;… Rux/Niehues, Schulrecht, 5. Aufl. 2013, S. 241). - VGH Bayern, 16.12.2021 - 7 CE 21.2926
Einstweiliger Rechtsschutzantrag gegen zwangsweise Versetzung aus Ganztagsklasse …
Auch die zur Klassenbildung ergangene Grundsatzentscheidung des Senats vom 7. Dezember 1992 - 7 CE 92.3287 - (BayVBl 1993, 185) bzw. der die Klasseneinteilung und die Höchstschülerzahl betreffende Beschluss des Senats vom 31. März 1999 - 7 ZE 99.12 - (juris) sind zu anderen Konstellationen ergangen. - VG Augsburg, 27.09.2013 - Au 3 S 13.1458
Zuweisung zu einer anderen Schule; Mittelschulverbund
Die Zuweisung an eine Klasse berührt hiernach den rechtlichen Status des Schülers nicht; es handelt sich vielmehr um eine schulorganisatorische Maßnahmen, welche die subjektiv öffentlichen Rechte des Betroffenen nicht berührt (vgl. BayVGH, B.v. 10.9.2013 - 7 CS 13.1880 und B.v. 31.3.1999 - 7 ZE 99.12 - juris;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl. 2012, § 35 Rn. 140).