Rechtsprechung
   VGH Bayern, 31.03.1999 - 7 ZE 99.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,43468
VGH Bayern, 31.03.1999 - 7 ZE 99.12 (https://dejure.org/1999,43468)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.03.1999 - 7 ZE 99.12 (https://dejure.org/1999,43468)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. März 1999 - 7 ZE 99.12 (https://dejure.org/1999,43468)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,43468) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 30.08.2006 - 7 CE 06.2068
    Dem Gericht ist lediglich hinsichtlich der Schulorganisation und der Personalbewirtschaftung verwehrt, sein Ermessen an die Stelle des Ermessens der Schulaufsichtsbehörde zu setzen (vgl. BayVGH vom 22.10.1979 BayVBl 1980, 244/245; vom 7.12.1992 NVwZ-RR 1993, 355/356; vom 31.3.1999 Az. 7 ZE 99.12).

    Im Bereich der Schulorganisation werden die Grundrechte der Schüler (Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 101 BV) und Eltern (Art. 6 Abs. 2 GG; Art. 126 Abs. 1 BV) nämlich durch die staatliche Schulaufsicht (Art. 7 Abs. 1 GG; Art. 130 BV) begrenzt; die organisatorische Gliederung der Schule gehört grundsätzlich in den der elterlichen Bestimmung entzogenen staatlichen Gestaltungsbereich (vgl. BayVGH vom 22.10.1979 BayVBl 1980, 244/245; vom 10.11.1981 BayVBl 1982, 211/212; vom 7.12.1992 NVwZ-RR 1993, 355/356; vom 31.3.1999 Az. 7 ZE 99.12 jeweils m.w.N.).

  • VGH Bayern, 10.09.2013 - 7 CS 13.1880

    Bildung von Eingangsklassen von Grundschulen nur an einem von zwei Schulorten

    Es handelt sich um schulorganisatorische Maßnahmen, die die subjektiv öffentlichen Rechte der Betroffenen nicht berühren (BayVGH, B.v. 31.3.1999 - 7 ZE 99.12 - juris, Rn. 8; Kopp/Ramsauer a.a.O. Rn. 140, wo ausgeführt wird, dass die Umsetzung im Zuge der Auflösung einer Parallelklasse anders als die Versetzung eines Schülers im Zuge einer Ordnungsmaßnahme mit Strafcharakter keine rechtliche Außenwirkung und damit keine Verwaltungsaktsqualität hat; Rux/Niehues, Schulrecht, 5. Aufl. 2013, S. 241).
  • VGH Bayern, 16.12.2021 - 7 CE 21.2926

    Einstweiliger Rechtsschutzantrag gegen zwangsweise Versetzung aus Ganztagsklasse

    Auch die zur Klassenbildung ergangene Grundsatzentscheidung des Senats vom 7. Dezember 1992 - 7 CE 92.3287 - (BayVBl 1993, 185) bzw. der die Klasseneinteilung und die Höchstschülerzahl betreffende Beschluss des Senats vom 31. März 1999 - 7 ZE 99.12 - (juris) sind zu anderen Konstellationen ergangen.
  • VG Augsburg, 27.09.2013 - Au 3 S 13.1458

    Zuweisung zu einer anderen Schule; Mittelschulverbund

    Die Zuweisung an eine Klasse berührt hiernach den rechtlichen Status des Schülers nicht; es handelt sich vielmehr um eine schulorganisatorische Maßnahmen, welche die subjektiv öffentlichen Rechte des Betroffenen nicht berührt (vgl. BayVGH, B.v. 10.9.2013 - 7 CS 13.1880 und B.v. 31.3.1999 - 7 ZE 99.12 - juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl. 2012, § 35 Rn. 140).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht